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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Grundsätzliches

In Zusammenarbeit mit unseren Kunden erfüllen wir Aufträge im Bereich der Informatik und artverwandten Bereichen (z.B. Telematik, Telekom etc.) und erbringen Leistungen nach bestem Wissen und Können. Dies im vertrauensvollen und respektvollen Umgang mit Menschen, Material und Umwelt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen helfen die Geschäftsbeziehung zu Kunden umzusetzen und klare Verhältnisse für alle beteiligten Parteien zu schaffen.

1.2 Anwendungsbereich und Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TwinCap First AG (TCF) regeln die wichtigsten Bedingungen bei Geschäftsbeziehungen mit Kunden. Diese gelten, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen mit dem Kunden bestehen. TCF behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern; TCF wird die neuen AGB dem Kunden zustellen. Lehnt der Kunde die neuen AGB nicht innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich ab, so gelten die neuen AGB. Lehnt der Kunde die neuen AGB innert Frist schriftlich ab, so gelten die bisherigen AGB unverändert weiter. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht.

1.3 Abschluss und Gültigkeit

Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung, respektive schriftlicher Zusage durch den Kunden und Annahme durch TCF (Mail oder anderes Medium) zustande. Der Inhalt und Umfang des Vertrages wird im Sinne einer Rangordnung durch das Angebot der TCF, den Anhängen sowie weiteren, zu diesem Zeitpunkt auf dem Web publizierten Bedingungen und allgemeingültigen Regelungen/Rahmenbedingungen (je nach Leistungsart/Geschäftstyp) und diesen AGB bestimmt. Sie gelten darüber hinaus für alle weiteren Leistungen welche TwinCap First AG für Kunden erbringt.

1.4 Definitionen

  • AGB: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Partei(en): Der Kunde und/oder TwinCap First AG.
  • Kunde(n): Die Vertragspartei für welche TwinCap First AG Leistungen aus einem Vertrag erbringt oder anbietet.
  • Handel: Kauf und Weiterverkauf von Gütern wie Software Lizenzen, Hardware oder andere handelbare Güter.
  • Vermittlung: Weitergabe von Aufträgen gegen Provision oder Bezahlung sowie die Vermittlung von Mitarbeitern gegen Bezahlung oder auf Provision.
  • Beratung: Beratungsleistungen technischer oder betriebswirtschaftlicher Art, Managementberatung gemäss Angebots-Beschreibung (falls vorhanden).
  • Schulung: Durchführen von Trainings, Weiterbildungs- oder Schulungsangeboten nach Vereinbarung mit dem Kunden.
  • Projekt: Umschriebene, einmalige Leistungen mit definiertem Anfang/Ende für Informatik Leistungen. Dies beinhaltet Beratung, Installation, Konfiguration, Troubleshooting und alle weiteren Tätigkeiten die notwendig sind.
  • Betrieb: Unterhalt und Betrieb von Informatik Anlagen wie Software Lösungen, Hardware und weitere Elemente die für den Betrieb notwendig sind.
  • Telekom: Kommunikationslösungen für die IP-Telefonie (Nomaden-Telefonie), wie das zur Verfügung stellen von Telefonnummern, SIP Trunks und Verwaltungs- und Abrechnungssystemen.
  • Publiziert: Als öffentlich publiziert gelten alle Dokumente, insbesondere Bedingungen und allgemeine Informationen zu Produkten oder Leistungen, welche frei zugänglich auf den Webseiten von TCF eingesehen werden können.

1.5 Leistungen

Sofern und soweit gemäss schriftlichem Vertrag anschliesslich vereinbart, erbringt TwinCap First AG folgende Leistungen für Kunden

  • Handelsleistungen
  • Vermittlung von Geschäften und/oder Ressourcen
  • Beratungs- und Schulungsleistungen
  • Projektleistungen
  • Betriebsleistungen
  • Telekom Leistungen
  • Jegliche weiteren Leistungen die schriftlich vereinbart wurden mit dem Kunden

TCF tritt bezüglich Leistungen von Drittanbietern (insbesondere, aber nicht ausschliesslich von Microsoft, Printix, SkyKick etc.) als Handelspartner dieser Drittpartei auf und vertritt den Kunden bei der Beauftragung der entsprechenden Leistungen gegenüber der Drittpartei. TCF ist somit ausschliesslich Vertreter und Vermittler, aber nicht Vertragspartei des Kunden. Dabei hat TCF keinen Einfluss auf Fehler, Updates, Änderungen der Funktionalität usw. in den Drittanbietern-Programmen und Onlinediensten, wie bspw. Exchange Online, SharePoint Online, Microsoft Office Outlook, Outlook Online, Active-Sync etc. Für diese Leistungen und Funktionalitäten des Drittanbieters übernimmt TCF weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Beim Drittanbieter sind die als anwendbare Vertragsgrundlagen für die entsprechenden Leistungen in der jeweils aktuellen Version einsehbar. Die entsprechenden Links können bei TCF angefordert werden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit den Bedingungen, seinen Rechten und Pflichten einverstanden und ist sich bewusst, dass diese einzig und allein gegenüber dem Drittanbieter gelten, nicht aber gegenüber TCF.

1.6 Vergütung von Leistungen

Der Kunde bezahlt eine entsprechende Vergütung gemäss Regelungen in den jeweiligen Auftragsbestätigungen und Verträgen. Soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind alle Preisangaben exklusive; d.h. weitere Kosten wie beispielsweise Mehrwertsteuer, Transportkosten oder andere Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden weiterverrechnet. Diese weiteren Kosten werden in der Rechnung separat ausgewiesen.

Soweit TCF auf Leistungen von Dritten basiert (z.B. Lizenzen von Dritten, Tarife/Telekom Gebühren), gibt TCF Preisänderungen dem Kunden weiter. Änderungen werden öffentlich auf den Webseiten publiziert. Der Kunde kann die Links für die entsprechenden Websites bei TCF einfordern. Im Falle von Modelländerungen wird TCF bemüht sein, ein möglichst gleichwertiges Modell zu Verfügung zu stellen.

1.7 Reise- und Fahrzeiten

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gilt die Fahrzeit zum Kunden als Arbeitszeit und wird entsprechend in Rechnung gestellt. Kosten für Reisen (Hotel, Flüge, Bahntickets, Taxis etc.) werden dem Kunden 1:1 weiterverrechnet, sofern im Ausland entstanden, wird dies zum tagesaktuellen Wechselkurs weiterverrechnet. Reisespesen werden nur mit vorgängigem Einverständnis des Kunden gemacht.

1.8 Angebote und Preisangaben

Angebote und alle ihre Bestandteile sind vertraulich und dürfen nur vom Kunden als Adressaten bearbeitet und eingesehen werden. Sämtliche Urheberrechte sowie weitere Immaterialgüterrechte und Knowhow an allen Kostenvoranschlägen, Schemen, Skizzen und Entwürfen oder anderen Bestandteilen der Offerte bleiben bei TCF.

Abgesehen von den Angeboten sind alle Unterlagen (Kataloge, Produktblätter, Mailings, Preislisten, Offerten auf Papier oder in elektronischer Form, inklusive Infos auf Webseiten von TCF), insbesondere auch die darin enthaltenen Preisangaben, stets unverbindlich und stellen kein Angebot seitens TCF dar.

1.9 Lieferung

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein oder in elektronischer Form. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse verantwortlich.

1.10 Liefertermine

Kommunizierte Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Mit Überschreiten von Terminen oder Fristen gerät TCF nicht automatisch in Verzug. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.

1.11 Retouren

Unbeschädigte, funktionsfähige, vollständige Waren in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung können normalerweise vom Kunden retourniert werden. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden.

1.12 Zahlungsbedingungen und Verzug

TCF kann jederzeit eine Voraus- oder Akontozahlung verlangen. Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, ausser die vertraglichen Vereinbarungen sehen andere Zahlungsfristen vor.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 4%. Ist der Kunde in Zahlungsverzug kann TCF alle für diesen Kunden vorgesehenen oder vereinbarten Leistungen zurückhalten bzw. die Leistungserbringung einstellen oder den Vertrag per sofort beenden.

Das Recht von TCF, bei Verzug des Kunden vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu beenden, besteht nicht nur hinsichtlich der von TCF direkt erbrachten Leistungen, sondern auch bezüglich der Leistungen von Drittparteien (vgl. Ziff. 1.5), deren Leistungen über TCF abgerechnet werden. Entsprechend ist TCF berechtigt, im Namen des Kunden auch die entsprechenden Verträge zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter per sofort zu beenden.

1.13 Verrechnung

Die Verrechnung von Forderungen oder Ansprüchen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von TCF.

1.14 Annahmeverzug/-verweigerung

Weigert sich der Kunde ungerechtfertigt Waren oder Leistungen an- oder abzunehmen, hat TCF folgende Möglichkeiten:

a) Die Waren oder Leistungen bei TCF auf Kosten und Gefahr des Kunden abhol- oder abrufbereit vorzuhalten; der vollständige Auftragswert bleibt geschuldet;
b) Rücktritt vom Vertrag, wobei der Kunde bisherige Aufwendungen der TCF, in jedem Fall aber mindestens 30% des Auftragswertes, zu entschädigen hat.

1.15 Ansätze auf Wartungs- und Dienstleistungsverträgen

TCF kann ihre Preise jeweils auf Beginn eines neuen Vertragsjahres an Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten anpassen. Solche Anpassungen werden im Voraus schriftlich oder per E-Mail angezeigt. Steuern, Zölle oder andere Gebühren oder Abgaben werden nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.

1.16 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen, besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von TCF. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts am Domizil bzw. Wohnort.

1.17 Gewährleistung

TCF erbringt ihre Leistungen stets mit Sorgfalt. Weitergehende Ansprüche des Kunden (einschliesslich des Rechts auf Herabsetzung des Entgelts oder auf Schadenersatz) sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit abweichend in dem Vertrag festgelegt.

Für eigene werkvertragliche Leistungen gewährleistet TCF, dass diese die ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft(en) aufweisen. Der Kunde hat werkvertragliche Leistungen umgehend zu prüfen und allfällige Mängel innert 30 Tagen ab Lieferdatum, schriftlich dokumentiert und nachvollziehbar (reproduzierbar), geltend zu machen. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist werden Mängel unentgeltlich behoben.

Entsprechend geltend gemachte Mängel kann TCF nach Wahl unentgeltlich beheben oder einen aus ihrer Sicht angemessenen Minderwert rückvergüten. Allfällige davon abweichende Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Ersatz sind ausgeschlossen.

Der Kunde anerkennt, dass TCF für vermittelte Software (insb. auch Cloud-Lösungen) keinerlei Gewährleistungen abgeben und Verantwortung übernehmen kann, weil die entsprechenden Verträge zwischen dem Kunden und den Drittparteien (Software-Rechteinhabern) direkt abgeschlossen werden und TCF nicht Vertragspartei ist. Demnach ergeben sich die Gewährleistungsrechte des Kunden aus den Gewährleistungsbestimmungen solcher Drittlieferanten (vgl. Ziff. 1.5).

Etwaige Mängel hat der Kunde schriftlich innert 10 Tagen ab Erhalt der Dienstleistung oder der Ware zu rügen, ansonsten seine Ansprüche gegenüber TCF verwirkt sind.

1.18 Personaleinsatz

TCF setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes Personal ein und zieht allenfalls auch externe Dritte bei. Die Kunden verpflichten sich, keine in die Vertragsabwicklung involvierten Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe (ohne Nachweis eines Schadens) in der Höhe von CHF 20’000 fällig; zudem kann Schadenersatz von TCF verlangt werden. Das Leisten der Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. TCF kann das Verbot real durchsetzen. Das Abwerbeverbot gilt während dem ganzen Vertragsverhältnis und zwei Jahre über dessen Beendigung hinaus.

1.19 Einsatzzeiten und Zuschläge

Ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06.00 – 20.00 Uhr werktags) gelangen folgende Zuschläge zur Anwendung:

Zuschlag von 25%

  • An Werktagen 20:00 – 06:00
  • an Samstagen

Zuschlag von 50%

  • An Sonn- und allgemeinen Feiertagen

1.20 Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr ab Vertragsschluss, sofern kein anderer Vertragsbeginn oder eine andere Dauer festgelegt oder angeboten/offeriert wurde. Der Vertrag erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er vom Kunden nicht drei Monate vor Ablauf mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird. Einzelne Leistungen können abweichende Laufzeiten enthalten, die jeweils entsprechend gelten.

Jede Partei hat das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn die andere Partei wichtige Bestimmungen des Vertrages schwerwiegend und trotz schriftlicher Abmahnung mit eingeschriebenem Brief und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist, fortgesetzt verletzt. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug.

Insbesondere hat TCF das Recht, Verträge im Telekom Bereich (Flat Abos, Tarifvereinbarungen etc.) sowie den Verkauf von Software as a Service (Microsoft CSP, Office 365, Azure, Printix, Skykick etc.) jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monate zu kündigen und die Leistungserbringung dann unmittelbar zu beenden. Bei Zahlungsverzug kann die Beendigung fristlos erfolgen

1.21 Urheberrechte

TCF verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen ohne Einverständnis des Kunden weder Dritten zu übergeben noch ihnen die Möglichkeit zu geben, darin Einblick zu nehmen. Entwicklungen, welche beim Kunden durch TCF Mitarbeiter gemacht wurden (z.B. Skripte, Quell-Codes oder ähnliches) dürfen von TCF weiterverwendet werden und auch bei anderen Kunden kommerziell eingesetzt werden, ausser es besteht eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden, welche dies explizit untersagt.

Das Eigentum und sämtliche Immaterialgüterrechte an den Betriebsmitteln (insbesondere in Form von Objekt- oder Quellcodes, einschliesslich Entwicklungsdokumentation), an Projektleistungen und allfälligen Zusatzleistungen stehen unabhängig vom urheberrechtlichen Schutzgehalt TCF oder dem Lizenz- resp. Leasinggeber von TCF zu, sofern der Kunde die Betriebsmittel nicht selber kauft oder selber durch Lizenz oder Leasing beschafft.

1.22 Erfindungen und Entwicklungen

Die Urheberrechte und übrigen Schutzrechte betreffend die bei der Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag realisierten Erfindungen und Entwicklungen, verbleiben bei TCF. Der Kunde erhält ein kostenloses, umfassendes, übertragbares sowie zeitlich und räumlich unein-geschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungs- und Verfügungsrecht (Lizenz).

1.23 Wissen

In jedem Fall hat TCF das nicht zu entschädigende Recht, die Ideen, Konzepte, Unterlagen (auf Papier oder elektronisch gespeichert) und Verfahren, welche sie bei der Ausführung von Beratungs-, Projekt- und Betriebsleistungen allein oder zusammen mit dem Kunden sowie Dritten erworben hat, bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für sich und/oder andere Vertragspartner zu verwenden.

1.24 Leistung des Kunden / Pflichten des Kunden

Der Kunde teilt TCF seinerseits geplante Arbeiten frühzeitig mit.

Im Rahmen einer etwaigen Störungsbehebung ist der Kunde verpflichtet, für seine eingesetzte Hardware / Software Wartungsverträge bzw. Garantie-/Verlängerungen mit den Herstellern abzuschliessen. TCF behebt insbesondere kleine Störungen, welche durch den Kunden (etwa durch Fehlmanipulation), Dritte oder andere Einrichtungen verursacht wurden.

Schliesslich hat der Kunde der TCF unaufgefordert sämtliche Informationen frühzeitig zu übermitteln, welche zur sorgfältigen Erfüllung der Leistungen von TCF notwendig sind.

1.25 Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

1.26 Haftung

TCF haftet nur für von TCF vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden wie Folgeschäden, Ansprüche Dritter, entgangener Gewinn, Datenverlust etc. wird hiermit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen, ebenso die Haftung für leichte Fahrlässigkeit.

TCF haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).

1.27 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Vereinbarung gegen geltendes Recht verstossen wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig. Die nichtigen Klauseln werden durch sinngemässe, konforme Regelungen ersetzt.

1.28 Mediation, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetztes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrechts), anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten und/oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von TCF zuständig.

1.29 Schlussbestimmungen

Diese AGB gehen in jedem Fall etwaigen anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Die Aufhebung, Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sowie einzelner Verbindlichkeiten daraus bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.

Der Vertrag ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und regelt das mit diesem Vertrag zwischen den Parteien eingegangene Rechtsgeschäft abschliessend. Der Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden.  Die von den Parteien schriftlich vereinbarten Bestimmungen, insbesondere ein vom Kunden angenommenes Angebot der TCF, gehen den Bestimmungen in diesen AGB vor.

TCF ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte als Zulieferer, Hilfspersonen oder Subunternehmer beizuziehen. Bei Übernahme oder Umstrukturierung einer Partei wird der Vertrag jedoch unverändert auf die Nachfolgeorganisation übertragen.

Verzichtet eine Partei darauf, ein vertragliches Recht im Einzelfall durchzusetzen, so kann dies nicht als genereller Verzicht auf derartige Rechte betrachtet werden.

Allfällige Adressänderungen sind den Parteien schriftlich mitzuteilen.